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DRPR Richtlinie Wissenschafts-PR

Welche Standards sollten Hochschulen und Wissenschaftler*innen bei ihrer Wissenschaftskommunikation einhalten? Der deutsche Rat für Public Relations gibt hierzu in einer Richtlinie gezielte Empfehlungen. 

Der deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat erstmals eine Richtlinie für Wissenschafts-PR herausgegeben. Insbesondere Hochschulen und Wissenschaftler*innen soll sie in ihrer Kommunikationsarbeit durch gezielte Handlungsempfehlungen unterstützen. Die Richtlinie gibt hierzu acht gezielte Empfehlungen zu ethischen Anforderungen an Wissenschaftskommunikation, zu denen beispielsweise Faktentreue oder der Umgang mit Preprints zählen. Das Weglassen wichtiger Kontextinformationen und das Verschweigen oder Verharmlosen von Risiken sei beispielsweise unzulässig. Zum Umgang mit Preprints empfehlen die Autor*innen über diese nur bei einem „nachweislich herausgehobenen öffentlichen Interesse an einer schnellen Information“ zu kommunizieren.

Zudem gibt die Richtlinie gezielte Handlungsempfehlungen für die Rolle von Wissenschaftler*innen und Kommunikator*innen in der Wissenschaftskommunikation. In drei Abschnitten wird insbesondere die Rolle der Kommunikator*innen definiert. So wird unter anderem empfohlen, dass Kommunikator*innen in der Hierarchie ihrer Einrichtung so angesiedelt werden sollen, dass sie Kommunikationsleitlinien „verantwortungsvoll durchsetzen können“.

Die Richtlinie berücksichtigt die Leitlinien zur guten Wissenschafts-PR von Wissenschaft im Dialog* und dem Bundesverband Hochschulkommunikation sowie Ausarbeitungen des Siggener Kreises.

Zielgruppe:

Journalist*innen
Öffentlichkeitsarbeitende
Wissenschaftler*innen

Autor*innen:

Deutscher Rat für Public Relations

Die Leitlinie:

Richtlinie Wissenschafts-PR

Veröffentlichungsdatum:

23. Juni 2022 (2026 aktualisiert)


Aktualisierung 2026:

Wann darf etwas überhaupt „Studie“ genannt werden – und wann nicht?

Der DRPR konkretisiert in der Aktualisierung klare Kriterien für die Verwendung des Begriffs „Studie“. Dazu zählen:

      • ein transparentes Studiendesign 

      • eine nachvollziehbare Methodik 

      • die klare Benennung der Urheberschaft 

      • die Offenlegung von Finanzierung und Kontext 

Werden diese Informationen nicht bereitgestellt, sollten entsprechende Veröffentlichungen nicht als „Studie“ bezeichnet werden.

Zudem betont die Richtlinie, dass PR nicht den Eindruck wissenschaftlicher Erkenntnisse erwecken darf, wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind – auch dann nicht, wenn wissenschaftliche Akteur*innen beteiligt sind.

Die Aktualisierung reagiert damit auf die zunehmende Instrumentalisierung wissenschaftlicher Reputation für PR-Zwecke.