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Europäische Union

Die Europäische Union fördert Forschung und Innovation in ihrem aktuellen Rahmenprogramm Horizon 2020 (von 2014 bis 2020). Darunter fällt auch Förderung von Projekten zu Themen der Wissenschaftskommunikation und Einbeziehung der Gesellschaft in Forschungsprozesse.

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Kurzbeschreibung der Förderrichtlinie

Der Programmbereich „Science with and for Society“ ist Teil von Horizon 2020, dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014 – 2020), und hat ein Budget von ca. 440 Mio. Euro. Er umfasst mehrere Schwerpunkte, darunter Einbeziehung der Gesellschaft in Forschungsprozesse, Citizen Science, Junge Menschen und Wissenschaft, Wissenschaftskommunikation, Ethik und Forschungsintegrität, Chancengleichheit in Forschung und Innovation, Open Access, Verantwortliche Forschung und Innovation (RRI).

Schwerpunkte der Projekte

  • dialog- und beteiligungsfördernde Formate (z. B. Dialogveranstaltungen, Workshops, Citizen-Science-Projekte, Labs, Reallabore etc.)
  • Vermittlungsformate (z. B. Wettbewerbe, Festivals, popularisierende Formate etc.)
  • edukative Wissensvermittlungsformate (z. B. Ausstellungen, Mitmachaktionen, Lernmaterialien, Serious Games etc.)

Förderungsthemen

Die Mehrzahl der Ausschreibungsthemen ist nicht an bestimmte Disziplinen gebunden. Dennoch gibt es für die Ausschreibungen klare Themenbeschreibungen, die die speziellen Herausforderungen, den Bereich und die erwarteten Auswirkungen der einzureichenden Projekte schildern.

Förderungsberechtigte

  • Öffentlichkeitsarbeiter
  • Journalisten
  • Wissenschaftler
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und Universitäten
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
  • Kultur- und Bildungseinrichtungen, Museen
  • nichtstaatliche Organisationen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen)
  • Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden)

In der Regel werden Konsortien, bestehend aus mehreren europäischen Partnereinrichtungen, gefördert.

Verwendung der Fördermittel für

  • Personalkosten
  • Weiterbildungen
  • Aufträge (z. B. Webseitenentwicklung, Dienstleister, etc.)
  • laufende Sachmittel (z. B. Reisekosten, Veranstaltungen, Verbrauchsmaterial, Druckkosten etc.)
  • einmalige Sachkosten (z. B. Anschaffung von Geräten, Literatur etc. )

Finanzieller Umfang der Förderung

Das Budget ist in dem jeweiligen Ausschreibungsthema angegeben und liegt häufig bei ca. 3 Mio. Euro.

Fristen

Der Einreichungstermin für Ausschreibungen im Jahr 2017 ist der 30.08.2017.

weitere Informationen

  • zu offenen Ausschreibungen
  • zum Vergabeprozess der Förderung
  • die Nationale Kontaktstelle unterstützt beim Stellen von Anträgen
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