Wie wird entschieden, welche sicherheitsrelevanten Forschungsprojekten durchgeführt werden? Britta Siegmund ist Mitvorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses zum Thema. Sie spricht darüber, wie Abwägungsprozesse ablaufen und wie sich Debatten aufgrund der geopolitischen Lage verändern.
Militärforschung – ja oder nein? Wie Wissenschaft sich selbst reguliert
Seit wann ist sicherheitsrelevante Forschung ein öffentlich diskutiertes Thema?

Das erste Mal wurde sie 2012 zum Thema. Damals beschrieben zwei Arbeiten Gain-of-Function-Rotationen. (Anm. d. Red.: Dabei werden Krankheiterreger gezielt im Labor so verändert, dass sie neue Eigenschaften bekommen und gefährlicher werden können. Dadurch kann die Forschung natürlichen Mutationen vorweggreifen, um zum Beispiel Impfstoffe zu entwickeln. Die veränderten Erreger können allerdings auch – durch gezielten Missbrauch oder durch Unfälle – Schaden anrichten). Das hat damals für ziemlich viel Aufregung gesorgt. Die USA stellte die Förderung für bestimmte Virenforschung komplett ein. In Deutschland ist lange diskutiert worden, ob man das gesetzlich regeln sollte. Die Wissenschaft argumentierte damals, es sei am besten, wenn sie sich selbst reguliert. Aus den Diskussionen heraus ist 2015 der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung entstanden, dessen primäre Aufgabe war, zu schauen, welche Forschungsprojekte wirklich sicherheitsrelevant sind und Sorgen bereiten, also ,of concern‘ sind.
Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen: Welche Forschung kann Sorgen bereiten?
Wenn man die Fantasie schweifen lässt und genug Krimis gelesen hat, kann man überall sicherheitsrelevante Aspekte erkennen. Wir haben uns aber auf eine engere Definition geeinigt. Wir sagen, dass es um Wissen, Produkte oder Technologien geht, die direkt – das ist entscheidend – von einer dritten Partei genutzt werden könnten, um einen signifikanten Schaden für die Menschheit, das Leben, die Würde und die Demokratie, also unser gesamtes System, zu verursachen. Wenn man das so streng definiert, bleibt nicht mehr viel übrig.
Mit dem Beginn Ukrainekrieg und der Wiederwahl von Donald Trump kamen allerdings zusätzliche Punkte dazu. Wir merkten, dass auch internationale Kooperationen potenziell problematisch sein können, da man die kooperierenden Partnerinstitute und ihre Ziele und Werte sehr gut kennen muss. Dieser Bereich gehörte ursprünglich nicht zum Aufgabengebiet des gemeinsamen Ausschusses.
Wie kann man sich das in der Praxis vorstellen? Eine Hochschule plant ein Forschungsprojekt, das sicherheitsrelevante Risiken haben könnte. Was passiert dann?
Entscheidend zu wissen ist, dass die Verantwortung bei den leitenden Wissenschaftler*innen liegt. Ich glaube, dass ist vielen von ihnen gar nicht bewusst. Sie können sich an Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung, sogenannte KEFs, wenden, die es inzwischen an vielen deutschen Universitäten gibt. Diese KEFs haben eine Schutzfunktion für Wissenschaftler*innen, die dort Anträge einreichen können, bei denen sie eine Gefahr sehen. Auch Institutionen können sich dort beraten lassen, die entscheiden müssen, ob sie ein Projekt mittragen oder nicht.
Erst einmal wird dann angeregt, dass Wissenschaftler*innen kritisch auf ihr eigenes Projekt gucken: Könnte das Kriterium ,Dual Use Research of Concern‘ erfüllt sein, also könnten die Methoden, das generierte Wissen oder die Ergebnisse genutzt werden, um die Öffentlichkeit zu gefährden?
Im zweiten Schritt würde der Antrag an die KEF gehen, die sich ebenfalls Fragen stellt: Hat der*die Wissenschaftler*in die benötigte Expertise? Gibt es Missbrauchspotenzial? Dann gibt die KEF eine beratende Empfehlung ab. Am Ende liegt es an der Institution zu sagen, ob es durchgeführt wird.
Es kann sein, dass die KEF sagt: „Alles gut, wir sehen kein Problem.“ Das ist die einfachste Lösung. Es gibt aber auch Entscheidungen mit Auflagen. Dann wird zum Beispiel gesagt: Das ist ein wichtiges Projekt, das müsst ihr machen, aber wir wollen es in einem halben Jahr noch mal prüfen, um gegebenenfalls einschreiten zu können. Nur sehr wenige Projekte werden „nicht erlaubt“, wenn man das so nennen möchte.
Haben Sie ein Beispiel?
Ich erinnere mich an ein Beispiel, das bei uns diskutiert wurde. Es ging darum, an einer Forschungseinrichtung Batterien mit längerer Haltbarkeit zu entwickeln. Das Projekt sollte von einem Rüstungshersteller gefördert werden. Deshalb war für die Institution klar: Das machen wir nicht, weil ein unmittelbarer militärischer Nutzen daraus entstehen würde und die Institution eine Friedensklausel hatte. Wenn dasselbe Projekt von einem Batteriehersteller gefördert worden wäre, hätte wahrscheinlich niemand Bedenken gehabt.
Das Beispiel zeigt, dass Weiterentwicklungen im Zweifel falsch verwendet werden können, aber im positiven Sinne die Gesellschaft voranbringen. Oft denken wir: Das dürfen wir nicht weiterentwickeln, das könnte gefährlich werden. Aber die Geschichte hat gezeigt, dass diese Entwicklungen irgendwann trotzdem passieren. Ich glaube, es ist besser, offen damit umzugehen und klarzustellen, was der Nutzen sein könnte, als ,hintenrum‘ Dinge zu tun und verstecktes Wissen zu entwickeln.
Ist die Begutachtung durch die KEFs verpflichtend – oder kann man sie umgehen?
Wenn jemand heimlich Projekte im Labor plant, kann das niemand verhindern. Aber in dem Moment, in dem man Geld möchte, müssen Anträge gestellt werden. Wir bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft haben ein Antragsformular, in dem gefragt wird, ob es Aspekte gibt, die unter ,Dual Use Research of Concern‘ fallen könnten oder internationale Kooperationen angestrebt werden, bei denen es Probleme geben könnte. Wenn die Reviewer oder die Geschäftsstelle der DFG Bedenken haben, kann es sein, dass das zurück an die Antragstellenden geht und gesagt wird: Wir hätten gerne eine Einschätzung von der KEF oder der Einrichtung selbst.
Was ist in diesem Prozess die Aufgabe des Gemeinsamen Ausschusses?
Theoretisch kann eine KEF sagen: „Wir haben einen Fall, bei dem wissen wir überhaupt nicht, was wir machen sollen.“ Dann kann sie sich an den gemeinsamen Ausschuss wenden. Das ist aber bisher nicht passiert.
Wir als Gemeinsamer Ausschuss kümmern uns aber darum, Materialien zur Verfügung stehen, die die KEFs verwenden und auch für Kommunikation und Lehre einsetzen können. Wir bieten alle zwei Jahre ein sogenanntes KEF-Forum an, bei dem wir uns an einem Ort treffen und gemeinsam Fälle diskutieren, um zu sehen, wohin wir uns im Moment bewegen.
Welche Beobachtungen machen Sie dabei? Verändert sich das Verständnis dessen, was als sicherheitsrelevant eingestuft wird?
Ich glaube, es gibt Forschungsbereiche, in denen man vor Jahren noch zurückhaltender war und bei denen man jetzt sehr viel offener für Genehmigungen ist, auch aufgrund der Kriegssituationen und der veränderten geopolitischen Lage.
Als ich im Gemeinsamen Ausschuss angefangen hab, war klar: Wenn eine Einrichtung eine Zivilklausel hat, ist sie weit entfernt von militärischen Entwicklungen. Es wäre wahrscheinlich falsch zu sagen, dass Zivilklauseln ,aufgeweicht‘ werden, und neu besprochen wird, was im Rahmen dieser möglich ist. Wenn man aktuell an solchen Einrichtungen über Forschung und Verteidigung spricht, spürt man die veränderte geopolitische Lage der letzten vier oder fünf Jahren deutlich. Das heißt auch, dass man niemals eine Definition in Stein meißeln kann, sondern dass wir uns in einem andauernden Prozess befinden.
Was besagen diese Zivilklauseln?
Zivilklauseln wurden häufig in der Zeit zwischen 2012 und 2015 eingeführt. Sie verpflichten dazu, ausschließlich für zivile und unmilitärische Zwecke zu forschen. Denn einige Einrichtungen fanden, dass Wissenschaftler*innen diese Abwägungen nicht unter sich treffen sollten, sondern dass sich die Hochschulen insgesamt klar gegen militärische Tätigkeiten an ihren Einrichtungen aussprechen sollten. Bundesweit hat die Mehrheit der Einrichtungen keine solche Klausel. Inzwischen haben wir mit Bayern sogar ein Bundesland, das die Zivilklausel verboten hat.
Wir sehen aber, dass die Zahl der KEFs in Deutschland steigt. Das zeigt, dass die Sensibilität für das Thema steigt. Wir sehen auch, dass die Zahl der Fälle zunimmt, die in den Kommissionen besprochen werden.
Welche Art von Fällen wird dort diskutiert?
In den Anfangsjahren waren das vor allem Projekte im lebenswissenschaftlichen Bereich, danach kamen die Ingenieur*innen und dann die Naturwissenschaften. Das dreht sich gerade. Die Ingenieur*innen sind dabei, die Lebenswissenschaften zu überholen. Mit der zunehmenden Sensibilisierung wird auch klar, dass sicherheitsrelevante Forschung auch in den Sozial- und den Geisteswissenschaften ein Thema ist.
Bei den Lebenswissenschaften gibt es immer noch ,Gain-of-Function‘-Experimente, die diskutiert werden. Im ingenieurwissenschaftlichen Bereich geht es zum Beispiel um eine mögliche militärische Anwendung der eigenen Entwicklungen. In den Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften erinnere ich mich an das Beispiel einer Auftragsarbeit, die von einem Ministerium ausging. Wissenschaftler*innen wurden gebeten, Profile von Personen anzufertigen, die Terroranschläge durchführen. Dabei war von vornherein klar, dass solche Ergebnisse intern bleiben und nicht öffentlich kommuniziert werden.
Wie funktioniert der Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern?
Das klingt vielleicht komisch, wenn ich das als Mitvorsitzende des Gemeinsamen Ausschusses sage, aber Deutschland wird mit den KEFs international sehr positiv wahrgenommen. Die Niederlande hat eine ähnliche Struktur, obwohl das Land natürlich viel kleiner ist. Dort gibt es eine zentrale Beratungsstelle, die vertraulich und informell berät.
In einigen Ländern findet vor allem im Bereich von internationalen Kooperationen ein Austausch mit den Geheimdiensten statt. Das macht den Gesamtprozess nicht einfacher. Einige Länder haben auch Listen von Staaten, mit denen nicht kooperiert werden darf. Das klingt auf den ersten Blick einfach. Meiner Meinung nach ist das aber naiv und verhindert Wissenschaft. Wenn wir in Deutschland so eine Liste hätten, wäre es praktisch unmöglich, sie wieder zu ändern, weil solche Prozesse viel zu lange dauern würden. Ich glaube, es ist eine Stärke, keine solche Liste zu haben. Aber dann braucht es gute Informationen, auf deren Grundlage im Einzelfall entschieden werden kann.
Wir haben in Deutschland den Vorteil, dass wir uns mit diesem Thema schon seit mehr als zehn Jahren beschäftigen. Andere Länder versuchen jetzt erst, sich zu orientieren, wie sie es am besten machen.
Was könnte in Deutschland trotzdem besser laufen?
Erfahrene Forschende haben eine große Sensibilität für sicherheitsrelevante Forschung. Es gibt aber noch Lücken in der Graduiertenausbildung. Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, müssen lernen, selbst kritisch darüber nachzudenken. Es reicht nicht, ein Zertifikat zu haben. Es braucht ständiges Abwägen.
Ich würde aber auch sagen: Deutschland ist grundsätzlich von einer Kultur geprägt, in der wir zuerst überlegen: Was kann alles schiefgehen und wer könnte uns bedrohen? Durch diese ängstliche Haltung verspielen wir uns Chancen. Wenn wir uns entwickeln und Innovationen zulassen wollen, ist es wichtig, offen für Kooperationen im internationalen Raum zu sein, die man natürlich überprüfen muss.
An welches Beispiel denken Sie dabei?
Das offensichtlichste Beispiel ist China. Man könnte sagen: Wir machen mit China gar nichts mehr, da wir Sorge haben, dass unsere jeweiligen Werte und ethische Prinzipien zu weiter auseinander sind. Aber ich denke, dass ist naiv, weil dort viele Innovationen stattfinden und wir damit umgehen müssen. Wir müssen genau prüfen: Was sind das für Einrichtungen? Wollen wir mit denen kooperieren? In bestimmten Bereichen ist das schwierig und vielleicht nicht möglich. Aber es gibt Bereiche, in denen das unproblematisch ist. Ich glaube, es ist der richtige Weg, internationale Kooperationen mit einem kritischen Blick weiterzuverfolgen.
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